Das Urheberrecht, welches durch die rasante technische Entwicklung und den Wandel unserer Gesellschaft in eine Medien- und Informationsgesellschaft in den letzten Jahrzehnten erheblich an Bedeutung hinzugewonnen hat, wird heutzutage oft als "Recht des geistigen Schaffens" oder "Arbeitsrecht der Schaffenden" bezeichnet. Wesenskern des Urheberrechts ist der Schutz des schöpferischen Werkes vor unbefugter wirtschaftlicher Nutzung und ideellen Eingriffen durch die Verleihung der ausschließlichen Verfügungsgewalt und aller umfassenden Rechte an jedweder Nutzung an den Schöpfer.
Geschützt werden hierbei Werke aus Wissenschaft und Kunst, die eine individuelle geistige Schöpfung widerspiegeln, in deren Inhalt und Form etwas Neues und Eigentümliches zu Tage tritt und die das Ergebnis eigenständigen geistigen Schaffens darstellen, auch wenn sie im Einzelfall nur von einer geringen geistigen Schöpfungskraft hervorgebracht wurden. So erfahren Werke aus Wissenschaft und Kunst wie Sprach- und Schriftwerke, Musikstücke oder Werke der bildenden und angewandten Künste im selben Maße den Schutz des Urheberrechts wie Computerprogramme, technische Zeichnungen und Pläne oder Bauwerke. Maßgeblich bleiben immer die schöpferische Kraft und Eigenständigkeit, auf denen das Werk beruhen muß.
Seinen Schwerpunkt hat das klassische Urheberrecht in Bereichen wie der Musik- und Filmbranche, dem Verlagswesen und anderen Teilen der Kulturwirtschaft. Doch auch hier rücken durch die technischen Umwälzungen der letzten Jahre neue Wirtschaftszweige wie die Multimediaindustrie oder das Internet in den Mittelpunkt.
Seine Quellen findet das Urheberrecht in Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, wonach jeder Mensch das Recht auf den Schutz seiner ideellen und materiellen Interessen aus wirtschaftlicher und künstlerischer Produktion besitzt und in den Artikeln 1, 2 und 14 des Grundgesetzes, die die Menschenwürde, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Eigentum schützen.
Bundesdeutsche Gesetzesgrundlage bildet das Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechts aus dem Jahre 1965, welches in den letzten Jahrzehnten vielfache Novellierungen durch den bundesdeutschen Gesetzgeber und Harmonisierung durch das europäische Recht erfahren hat. Die Urheberrechtsordnung umfaßt darüber hinaus eine große Zahl an internationalen Vereinbarungen und völkerrechtlichen Verträgen, die die Rechtsverhältnisse an Werken aus Wissenschaft und Kunst durch ein weltweites Netz schützen sollen.
Deutlich abzugrenzen vom Urheberrecht sind verwandte Schutzrechte aus dem gewerblichen Rechtsschutz, welche ihre Ausprägung im Patent-, Marken- und Musterrecht und dem Schutz vor unlauterem Wettbewerb finden und vorrangig den Schutz des technischen und gewerblichen Schaffens gewährleisten sollen.
Prof. Dr. Wilhelm Nordemann www.boehmert.de
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